Streckenordnung

  1. Streckensperrungen werden auf der Homepage des MSV Rangau aktuell bekannt gegeben. Es können auch Teilabschnitte der Strecke durch entsprechende Markierungen/Absperrbänder etc. für den Trainingsbetrieb gesperrt werden.
  2. Die Trainingszeiten sind unbedingt einzuhalten, siehe Aushang und Homepage.
  3. Für jede Trainingssaison muss vor dem ersten Training der Haftungsverzicht ausgefüllt und unterschrieben dem Vorstand vorliegen. Trainingsberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, mit einem aktuellen Haftungsverzicht, ein Training ohne gültigem Haftungsverzicht ist untersagt.
  4. Vor Trainingsbeginn und bei Trainingsende muss der entsprechende Eintrag ins Streckenbuch vorgenommen werden. Beim Training muss außerdem immer eine 2. Person anwesend sein, sollte es sich dabei um eine reine Aufsichtsperson handelt, so muss diese auch im Streckenbuch eingetragen werden.
  5. Das Entfernen von Abreißvisieren während des Trainings ist strikt untersagt aus Umweltschutzgründen. Falls ein Wechsel nötig, so muss dieser während einer Pause oder nach dem Training durchgeführt werden.
  6. Während des Sportbetriebes dürfen Hunde nur an der Leine und innerhalb des Zuschauer- und Aufenthaltsbereiches geführt werden.
  7. Den Anweisungen der Vorstandschaft und Streckenwart ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen können Fahrverbote ausgesprochen werden. Gleiches gilt bei Verstößen gegen die Streckenordnung.
  8. Ein Probetraining ist nur mit vorheriger Abstimmung der Vorstandschaft und einem aktuellen, gültigem und unterschriebenen Haftungsverzicht möglich.
  9. Jugendliche Fahrer unter 16 Jahren dürfen NUR in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters oder einer bevollmächtigten Aufsichtsperson das Motorrad-Gelände befahren.
  10. Unberechtigtes Fahren auf dem Gelände der MSV Rangau wird wegen Hausfriedensbruch und/oder Ruhestörung zur Anzeige gebracht.
  11. Eltern haften für ihre Kinder.
  12. Es dürfen maximal 10 Teilnehmer gleichzeitig die Motocross Strecke befahren. Bei einer größeren Besucherfrequenz sind Wechselintervalle untereinander zu vereinbaren und zwingend einzuhalten.
  13. Jeder Fahrer/in muss passende und für das Training geeignete Schutzkleidung nach DMSB/FIM-Regeln tragen (Helm/Handschuhe/Stiefel/Brille/Protektoren etc.).
  14. Die ausgewiesene Fahrtrichtung auf der Motocross-Strecke ist einzuhalten. Das Fahren auf Grünstreifen, bepflanzten Zwischenflächen und außerhalb von Enduro-Pfad oder Hindernissparcour ist nicht gestattet.
  15. Bei Trainingsbeginn ist die 1. Runde als Einführungsrunde immer langsam zu fahren. Es könnten sich auf der Strecke Veränderungen ergeben haben.
  16. Jeder Fahrer/in hat sich so zu verhalten und soll vorausschauend fahren, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrer/in hat selbst für Schäden und körperliche Unfälle die er verursacht aufzukommen. Auf Kinder und Anfänger ist besondere Rücksicht zu nehmen! Gefährliche und riskante Überholmanöver sind im Training zu unterlassen!
  17. Bei einem Sturz ohne bzw. mit geringem körperlichem Schaden oder Fahrzeugschaden, insbesondere an unübersichtlichen Stellen, hat der Trainingsteilnehmer sofort die Strecke zu verlassen und nachfolgende Fahrer zu warnen.
  18. Bei Unfällen mit starken Verletzungen ist der Unfallort sofort zu sichern und andere Teilnehmer sind zu warnen. Der Trainingsbetrieb ist sofort zu unterbrechen. Es muss erste Hilfe geleistet werden. und ggf. ist der Rettungsdienst zu verständigen. Der Vereinsvorstand muss über solche Besonderheiten / Unfälle etc. sofort informiert werden.
  19. Das Einstellen von Motorrädern darf nicht auf angrenzenden Flurgrundstücken oder Flurwegen stattfinden – sondern NUR auf der Strecke.
  20. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen den vorgegebenen technischen Lautstärkebestimmungen entsprechen. Gegeben falls müssen die Fahrzeuge mit Zusatzschalldämpfern oder dB-Killern nachgerüstet werden. Um eine Eigen- oder Fremdgefährdung auszuschließen, müssen die Fahrzeuge in einem technisch einwandfreien Zustand sein.
  21. Vom Fahrerlager/Parkplatz bis zum Beginn der Übungsstrecken darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  22. Jegliche Wassergefährdung ist verboten. Betankungen und Servicearbeiten mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (Benzin/Öle/Sprühöle) dürfen ausschließlich nur auf der vorgeschriebenen Servicefläche/Tankzone durchgeführt werden.
  23. Auf dem Parkplatz und dem Trainingsgelände dürfen keine Fahrzeugwäschen und Betankungen vorgenommen werden.
  24. Jeder Nutzer und Besucher verpflichtet sich, seine Abfälle wieder mitzunehmen und diese Fachgerecht zu entsorgen.
  25. Es ist so zu parken, dass die Durchfahrt der Anlieger, z. B Landwirte, nicht behindert wird.
  26. Auf der Anfahrt zum Trainingsgelände ist der Flurbereinigungsweg vom Parkplatz der B 470 bei Mailach oder über die Zufahrt der Bowlingbahn zu nutzen. Hierbei ist auf langsame Fahrtgeschwindigkeit zu achten. Auf die Belange der angrenzenden Landwirte, sowie auf Spaziergänger, Radfahrer und Reiter ist in jedem Fall Rücksicht zu nehmen.
  27. Bei Benutzung des Verbandskastens und Verbrauch des Inhaltes ist darüber die Vorstandschaft in Kenntnis zu setzen, so dass er immer wieder neu bestückt werden kann. Ebenfalls muss auch bei Benützung des Feuerlöschers die Vorstandschaft informiert werden.
  28. Der letzte Trainingsteilnehmer hat bei Verlassen der Strecke das Streckenbuch aufzuräumen, die Streckenbuchliste in den Briefkasten an der Strecke zu werfen und das Zugangstor zu verschließen.

 

Regelung Kinder Training an Samstagen:

– Kinder dürfen Samstag generell nur zwischen 12.00 und 15.00 Uhr fahren/trainieren.

– Voranmeldung der geplanten Kinder ist bei der Vorstandschaft spät. 1 Tage vorher durchzuführen, so dass die Übersicht gewahrt bleibt.

– Befahren werden darf nur die Motocross Strecke in vorgegebener Fahrtrichtung.

 – Bei Kinderfahrbetrieb ist dann die Motocross Streckeneinfahrt entsprechend mit einer Warnbake klar deutlich zu kennzeichnen und zu sichern.

– Ein anwesendes Elternteil übernimmt am Trainingstag die Verantwortung und kümmert sich um die Einhaltung und die Absprache mit den anwesenden MX Fahrern.

– Bei Streckenabkürzungspunkten soll sich aus Sicherheitsgründen eine Aufsichtsperson postieren.

 – Streckennutzungsvorrang haben weiterhin erwachsene Fahrer, daher sind klare Absprachen unabdingbar.

 

 09163 – 616 Dr. Claus-Dieter Wieland Allg. Praktischer Arzt Hauptstraße 21, 91486 Uehlfeld

  1. Vorstand: Andreas Fleischmann mobil 0151 – 55 05 80 99
  2. Vorstand: Uta Trübenbach mobil 0176 – 32 29 03 63