Nachdem in den letzten Monaten eine absolute Unklarheit darüber herrschte, wie es mit dem Fortbestand unseres Motorradübungsgeländes wegen der beantragten Ausweisung eines Wasserschutzgebietes weitergeht, konnte nun beim Erörterungstermin des Landratsamtes Neustadt/Aisch, am 26.11.2013, ein erster Teilerfolg erzielt werden. Nach dem von der Fernwasserversorgung beantragten Verbotskatalog sollte zwar der Bestandsschutz der Anlage einerseits gelten, andererseits jedoch ein generelles Geländemotorsportverbot für alle Schutzzonen ausgesprochen werden. Diese beiden Ausgestaltungen ergaben gemeinsam ein Nutzungsverbot unserer Anlage. Der MSV Rangau wurde bei diesem Termin über die Eigentumsschutzgemeinschaft Uehlfeld von Herrn Rechtsanwalt Dr. Schönfeld aus München vertreten. Auf unseren Antrag hin wurde nunmehr seitens der beteiligten Behörden zugesichert, den Bestandsschutz zu gewährleisten und das generelle Geländemotorsportverbot aus dem Maßnahmenkatalog zu streichen. Damit kann unser künftiger Sportbetrieb auf jeden Fall im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Von dieser erfolgreich erkämpften Entscheidung wird auch unser Nachbarverein, der MSC Aischgrund, profitieren können, da dessen bisherige Streckenführungen bei der jährlichen Geländefahrt das angedachte Wasserschutzgebiet im Bereich Traishöchstädt tangiert haben.
Mit diesem Teilerfolg wollen wir uns jedoch nicht zufrieden geben. Unser Ziel ist ganz klar darauf fokussiert, dass unser gesamtes Motorradübungsgelände aus der beantragten Schutzzone III herausgenommen wird. Nur so lässt sich für den Verein eine Planungs- und Rechtssicherheit für die Zukunft erreichen. Um zu diesem Ergebnis zu kommen wird jedoch noch einige Mühe erforderlich sein. Wir sind allerdings guter Dinge dieses Ziel im engen Zusammenwirken mit der Eigentumsschutzgemeinschaft erreichen zu können.